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BVerwG, 20.10.2000 - 9 B 390.00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gerichtliche Pflicht zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung - Gefährdung bei Rückkehr nach Äthiopien wegen exilpolitischer Tätigkeiten - Tatrichterliches Ermessen hinsichtlich der Erforderlichkeit der Einholung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.03.2000 - 9 BA 96.32265
- BVerwG, 20.10.2000 - 9 B 390.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …
Auszug aus BVerwG, 20.10.2000 - 9 B 390.00
Ein Verstoß gegen das dem Tatsachengericht insoweit grundsätzlich zustehende Ermessen zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - NVwZ 2000 Beilage Nr. 1 9 S. 99 m.w.N.) lässt sich dem Beschwerdevorbringen danach nicht entnehmen. - BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92
Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde
Auszug aus BVerwG, 20.10.2000 - 9 B 390.00
Das danach dem Berufungsgericht bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen eingeräumte Ermessen zu einer Entscheidung nach § 130 a VwGO kann vom Bundesverwaltungsgericht nur darauf überprüft werden, ob es auf sachfremden Erwägungen oder groben Fehleinschätzungen beruht (stRspr; vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88).